Was ist eine Aktie?

Eine Aktie, auch Eigenkapitaltitel genannt, stellt einen anteiligen Eigentumsanspruch an einem Unternehmen dar. Aktionäre haben Anspruch auf einen Teil des Vermögens und der Gewinne des Unternehmens, entsprechend der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien – diese Eigentumseinheiten werden als Aktien bezeichnet.

Aktien werden hauptsächlich an öffentlichen Börsen gehandelt, wenngleich auch private Transaktionen vorkommen. Sie bilden einen zentralen Bestandteil vieler persönlicher Anlagestrategien und unterliegen der Aufsicht von Regulierungsbehörden, um das Betrugsrisiko zu verringern. Langfristig betrachtet haben Aktien historisch gesehen viele andere Anlageformen übertroffen, und die meisten Online-Broker machen den Kauf und Verkauf unkompliziert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anteiliges Eigentum: Eine Aktie ist ein Wertpapier, das anteiliges Eigentum an einem Unternehmen darstellt und dem Aktionär einen Anspruch auf dessen Vermögen und Gewinne verschafft.
  • Warum Unternehmen Aktien ausgeben: Unternehmen geben Aktien aus, um Kapital für ihre Geschäftstätigkeit zu beschaffen, hauptsächlich in Form von Stamm- und Vorzugsaktien.
  • Wo Aktien gehandelt werden: Der Großteil des Aktienhandels findet an öffentlichen Börsen statt, wobei auch private Geschäfte vorkommen; Aktien bleiben ein zentraler Bestandteil der meisten Anlagestrategien.
  • Langfristige Wertentwicklung: Langfristig betrachtet haben Aktien historisch gesehen viele andere Anlageklassen übertroffen.

Aktien verstehen

Unternehmen geben Aktien aus, um ihre Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Wer Aktien kauft, wird Aktionär – also Miteigentümer des Unternehmens. Je nach Aktienklasse können Aktionäre Anspruch auf einen Teil der Gewinne und Vermögenswerte des Unternehmens haben. Das Eigentum ist proportional: Hat ein Unternehmen 1.000 ausstehende Aktien und Sie besitzen 100 davon, gehören Ihnen effektiv 10 Prozent seiner Erträge und Vermögenswerte.

Aktionäre besitzen nicht das Unternehmen selbst, sondern die von ihm ausgegebenen Aktien. Kapitalgesellschaften gelten rechtlich als eigenständige juristische Personen, wodurch sie Eigentum besitzen, Schulden aufnehmen, Steuern zahlen und an Rechtsgeschäften teilnehmen können. Das bedeutet, dass das Vermögen eines Unternehmens dem Unternehmen selbst gehört, nicht den Aktionären – Büromöbel, die das Unternehmen kauft, gehören beispielsweise der Gesellschaft und nicht einzelnen Anlegern.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie das Vermögen eines Unternehmens rechtlich vom Privatvermögen der Aktionäre trennt und die Haftung auf beiden Seiten begrenzt. Geht ein Unternehmen in Konkurs, kann ein Gericht den Verkauf seiner Vermögenswerte anordnen, doch das persönliche Eigentum der Aktionäre bleibt geschützt – der Wert ihrer Aktien kann stark sinken, sie sind aber nie gezwungen, sie zu verkaufen. Umgekehrt gilt dasselbe: Geht ein bedeutender Aktionär persönlich in Konkurs, können seine Gläubiger nicht auf das Vermögen des Unternehmens zugreifen, um diese Schulden zu decken.